Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.05.2006 - 26 ZB 05.3344 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- VG München, 17.05.2016 - M 1 K 16.629
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Asylbewerberwohnheim
Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme liegt allenfalls bei einer ganz erheblichen Beeinträchtigung des Nachbarn vor (BayVGH, B. v. 18.5.2006 - 26 ZB 05.3344 - juris Rn. 3;… VG Bayreuth, U. v. 27.5.2015 - B 2 K 14.560 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine …
Die Frage, welche Rechte sich aus dem dinglich gesicherten Geh- und Fahrtrecht für die Bauherrn ergeben und welche Einschränkungen in der Nutzung ihres Grundstücks die Kläger im Einzelnen hinzunehmen haben, ist ggf. zivilrechtlich zu klären (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2006 - 26 ZB 05.3344 - juris Rn. 4). - VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots aus Bauvorbescheid
Die Vorschrift dient einzig dem öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und soll die ordnungsgemäße Benutzbarkeit des Baugrundstücks sicherstellen (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1999 - 15 B 98.207; B.v. 18.5.2006 - 26 ZB 05.3344; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris).
- VG Bayreuth, 27.05.2015 - B 2 K 14.560
Baurecht; grundsätzlich kein nachbarschützender Charakter des Erfordernisses der …
Es schützt im Grundsatz nicht die Interessen des Nachbarn, sondern dient ausschließlich dem Interesse der Allgemeinheit (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 18.5.2006, Az. 26 ZB 05.3344). - VG Bayreuth, 27.05.2015 - B 2 K 14.712
Baurecht; Vorbescheid; Prüfungsumfang; grundsätzlich kein nachbarschützender …
Es schützt im Grundsatz nicht die Interessen des Nachbarn, sondern dient ausschließlich dem Interesse der Allgemeinheit (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 18.5.2006, Az. 26 ZB 05.3344). - VG München, 15.03.2016 - M 1 K 15.4559
Nachbarklage gegen Baugenehmigung bei Erschließung des Baugrundstücks über ein …
In einem solchen Fall kann der Eigentümer dieses mit der Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks keinen Grundrechtseingriff geltend machen (BayVGH, B. v. 18.5.1986 - 26 ZB 05.3344 - juris Rn. 4). - VG Bayreuth, 18.06.2015 - B 2 K 14.649
Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten; Abstandsflächen; gebäudegleiche …
Das Erfordernis der Erschließung dient ausschließlich dem Interesse der Allgemeinheit und schützt im Grundsatz nicht die Interessen des Nachbarn (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 18.5.2006, Az. 26 ZB 05.3344). - VG Augsburg, 22.09.2010 - Au 4 S 10.1315
(Erfolgloser) Nachbarantrag; gesicherte Erschließung; Notleitungsrecht
Das Erfordernis der gesicherten Erschließung eines Bauvorhabens schützt nicht die Interessen des Nachbarn, sondern dient dem Interesse der Allgemeinheit (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BayVGH vom 18.5.2006, Az. 26 ZB 05.3344). - VG Augsburg, 22.10.2008 - Au 4 K 08.864
Bindungswirkung eines bestandskräftigen Bauvorbescheids; keine Beeinträchtigungen …
Das Erfordernis der gesicherten Erschließung eines Bauvorhabens schützt nicht die Interessen des Nachbarn, sondern dient dem Interesse der Allgemeinheit (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BayVGH vom 18.5.2006, Az. 26 ZB 05.3344). - VG Ansbach, 21.08.2013 - AN 9 S 13.00689
Baurecht Grundsätzlich kein nachbarschützender Charakter des Erfordernisses der …
Es schützt im Grundsatz nicht die Interessen des Nachbarn, sondern dient ausschließlich dem Interesse der Allgemeinheit (vgl. z.B. BayVGH, B. v. 18.5.2006 - 26 ZB 05.3344 - juris -).